Wir unterscheiden drei Stufen. Erstens die Startunterlagen: Bestellungsbeschluss und Grundbuchauszug. Mit beidem können wir gegenüber Grundbuchamt, Bauamt, Hausverwaltung und Interessenten auftreten, die Belastungen einordnen und die Gläubiger identifizieren, mit denen die Lastenfreistellung abzustimmen ist. Mehr braucht es für ein erstes Gespräch und die Objektaufnahme nicht.
Zweitens die Unterlagen, die wir bei Bedarf selbst beschaffen: Flurkarte und Flurstücksnachweis, Auskünfte aus Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster, Einsicht in die Bauakte, Erstellung eines Energieausweises. Das ist Vermarktungsvorbereitung und gehört aus unserer Sicht zur Maklerleistung – nicht auf den Schreibtisch des Verwalters.
Drittens die Unterlagen, die nur aus dem Umfeld des Objekts kommen können: Mietverträge, Kautionsübersicht, Nebenkostenabrechnungen, Pachtverträge, Wartungsprotokolle, laufende Verträge, vorhandene Gutachten. Hier lohnt sich früh ein strukturierter Anlauf beim Schuldner – der zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet ist (§ 97 InsO) –, bei der Hausverwaltung und bei Mietern oder Pächtern.
Aus allem entsteht die Objektakte: eine vollständige, geordnete Sammlung, die als Datenraum den Interessenten zur Verfügung steht und zugleich die Dokumentation für die Verwalterakte liefert. Was darin fehlt, erzeugt später Preisabschläge – was darin steht, spart Wochen.